Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die aaSoP ist das Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachVG). Dieses regelt auf gesetzlicher Ebene die wesentlichen Grundzüge der beruflichen Tätigkeit. Für den PI ist die Anlage VIIIb die berufliche Rechtsgrundlage.

In beiden Regelungswerken werden der Zugang und die berufliche Tätigkeit geregelt.

Allerdings sind die für die Praxis wichtigen Fragen entweder in den behördlichen Richtlinien (z. B. HU-Richtlinie) enthalten oder wenn es Ärger gibt, entscheiden die Gerichte.