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Die folgenden Seiten sollen einen zusammenhängenden Überblick über die rechtlichen Probleme der technischen Fahrzeugüberwachung geben.

Der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer (aaSoP) und der Prüfingenieur (PI) muß sich als amtlicher Prüfer vielfältigen Herausforderungen stellen. Die Tätigkeit ist geprägt durch ihre hoheitliche Funktion. Es wird daher für den amtlichen Prüfer immer wichtiger, die rechtliche Seite seiner Tätigkeit zu kennen.

Die Haupttätigkeit der amtlichen Prüfer ist die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO. Diese ist unter anderem durch die Einführung des HU Adapters anspruchsvoller, zudem bewegt sich der amtliche Prüfer auch im Spannungsdreieck Werkstatt, Kunde und hoheitlicher Verantwortung.

Compliance in der Fahrzeugüberwachung

Als großes Thema ist in den letzten Jahren noch „Compliance“ hinzugekommen. Mit Compliance soll im Geschäftsleben sichergestellt werden, dass sich die Beteiligten regelgerecht verhalten.

Die Complianceregeln verpflichten besonders den amtlichen Prüfer als Hoheitsträger zu einem unabhängigen und transparenten Verhalten. Hier wird der Bereich Geschenke, Einladungen zu Veranstaltungen von Bedeutung sein.

Compliance in der Fahrzeugüberwachung ist eng mit dem Strafrecht verbunden und bezieht sich daher auf den Teilbereich criminal compliance.